NIS-2-Schulung für Geschäftsführer*innen und Führungskräfte (nach § 38 BSIG)
Anmeldung möglich ( 12 Plätze sind frei)
| Kursnr. | H507-30 |
| Beginn | Di., 23.06.2026, 14:00 - 18:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | Justus-Liebig-Haus; 23 |
| Gebühr | 37,00 € |
| Teilnehmer | 5 - 12 |
Kursbeschreibung
NIS-2-Pflichtschulung für Geschäftsführende - Cyber-Sicherheit wird zur Führungsaufgabe. Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich Cyber- und Informationssicherheit haben sich grundlegend verändert. Mit der Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht können auch viele kleine und mittlere Unternehmen erstmals im Fokus verbindlicher Regulierung stehen. Häufig ohne es bereits sicher zu wissen.Die neuen Pflichten betreffen sogenannte "wichtige" und "besonders wichtige" Einrichtungen. Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird auf rund 30.000 Unternehmen in Deutschland geschätzt.
Für viele Geschäftsführende stellt sich daher aktuell die zentrale Frage: Sind wir betroffen?
Unabhängig davon gilt: Die Verantwortung zur Umsetzung der geforderten Risikomanagementmaßnahmen liegt ausdrücklich bei der Geschäftsleitung. Für betroffene Unternehmen und deren Geschäftsführende ist die Teilnahme an Schulungen nach § 38 BSIG verpflichtend und muss regelmäßig nachgewiesen werden.
Dieses Seminar richtet sich daher gezielt an zwei Gruppen:
Zum einen an Geschäftsführende von Unternehmen, die bereits unter NIS-2 fallen und ihre gesetzliche Schulungspflicht erfüllen müssen. Zum anderen an Entscheider*innen, die ihre Betroffenheit noch prüfen oder sich frühzeitig vorbereiten möchten.
Sie erhalten einen kompakten, verständlichen Überblick über die regulatorischen Anforderungen, Ihre persönlichen Pflichten und Haftungsrisiken sowie über die Frage, was NIS-2 konkret für Ihr Unternehmen bedeutet. Im Mittelpunkt steht dabei nicht Technik, sondern Ihre Rolle als Geschäftsleitung: Risiken verstehen, fundierte Entscheidungen treffen und geeignete Maßnahmen steuern.
Das Seminar orientiert sich an den aktuellen Empfehlungen des BSI und unterstützt Sie dabei, Ihre Verantwortung im Bereich Cyber-Sicherheit strukturiert und nachweisbar wahrzunehmen.
Justus-Liebig-Haus; 23
Barrierearm
Kurs teilen:
Bildungsurlaub
Urlaub machen und gleichzeitig lernen – der Arbeitgeber stellt Sie frei! Dies ist bei Kursen möglich, die als Bildungsurlaub anerkannt sind. Die Kurskosten sind von Ihnen zu übernehmen.
So können Sie an einem Bildungsurlaub teilnehmen: Für alle hier aufgeführten Bildungsurlaubsangebote ist die Anerkennung beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration beantragt. Das Anerkennungsschreiben erhalten die Teilnehmenden nach der Anmeldung bei der vhs Darmstadt zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber. Bildungsurlaube müssen beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beantragt werden. Unsere Bildungsurlaube stehen allen offen, also auch, wenn Sie keine Bildungsfreistellung des Arbeitgebers beanspruchen.
Abmeldungen von Bildungsurlauben sind bis vier Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Bei einer späteren Abmeldung wird das Kursentgelt grundsätzlich in voller Höhe fällig (siehe AGB).
Organisatorische Auskünfte zu den aufgeführten Bildungsurlaubsangeboten sind im Servicebüro erhältlich: Telefon 06151/13-2786.
