Die vhs führt Sprachprüfungen für die deutsche Sprache durch in den Sprachstufen B2 und C1 (Goethe-Prüfung). Personen mit Integrationsberechtigung können an der Prüfung Deutsch-Test für Zuwanderer DTZ B1 (g.a.s.t.) teilnehmen.

Anmeldung und Gebühr

Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung. Anmeldungen sind nicht übertragbar. Anmeldungen müssen spätestens bis zum Anmeldetermin vorliegen. Falls verspätete Anmeldungen noch berücksichtigt werden können, wird bei telc- und Goethe-Prüfungen ein erhöhtes Entgelt von zusätzlich 35 Euro pro Person fällig. Anmeldeschluss vorbehaltlich freier Plätze. Weitere Prüfungstermine auf Anfrage beim Hessischen Volkshochschulverband möglich.

Prüfungsgebühr

Die Gebühr ist mit der Anmeldung zur Prüfung im Servicebüro in bar zu bezahlen. Eine Ermäßigung der Gebühr ist nicht möglich.

Prüfungsort

Der Prüfungsort wird den Teilnehmenden rechtzeitig vorab mitgeteilt.

Rücktritt

Ein Rücktritt von einer Sprachprüfung ist nur bis zum Anmeldeschluss kostenfrei möglich. Nach Anmeldeschluss können maximal 50% der Gebühr zurückerstattet werden, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Die Überprüfung des Rücktrittsgrundes wird durch die Landesprüfungszentrale durchgeführt.

Wiederholung

Ein Prüfungsteil kann nur mit Vorlage des Ergebnisnachweises wiederholt werden. Es ist erneut das volle Entgelt zu bezahlen.

Mobiltelefone werden für die Dauer der gesamten Prüfung eingesammelt.