Ermäßigungen

Folgende Ermäßigungen werden gewährt:

• 50 % Ermäßigung bei nachgewiesenem Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld und Sozialgeld), dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz;
• 50 % Ermäßigung bei Vorlage einer gültigen Teilhabecard der Wissenschaftsstadt Darmstadt;
• 25% Ermäßigung bei nachgewiesenem Bezug von Arbeitslosengeld I oder Wohngeld;
• 25% Ermäßigung bei Nachweis einer Schwerbehinderung;
• 25% Ermäßigung für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende und Auszubildende (Bei Kursen für Schülerinnen und Schüler kann diese Ermäßigung schon bei den beworbenen Entgelten enthalten sein.).
Nachweise sollen nicht älter als 3 Monate sein.

Der Ermäßigungsanspruch muss bei der Anmeldung, spätestens jedoch bis zu Veranstaltungsbeginn geltend gemacht und nachgewiesen werden. Sollten die Ermäßigungsnachweise nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden, wird das volle Entgelt fällig.