Immobilienwertermittlung für Ehrenamtliche Ortsgerichte
Anmeldung auf Warteliste
Kursnr. | G103-09 |
Beginn | Di., 09.12.2025, 09:30 - 16:30 Uhr |
Dauer | 1 Termin |
Kursort | Bürgerhaus Florstadt (VHO) |
Gebühr | 160,00 €
für Nicht Mitglieder 120,00 € für Verbandsmitglieder 80,00 € für Fördermitglieder v. Stadt und Gemeinde |
Teilnehmer | 9 - 20 |
Kursbeschreibung
Ein Angebot für Ehrenamtliche von Ortsgerichten zur Anwendung der Immobilienwertverordnung (ImmoV) in der Praxis.Auf folgende Inhalte wird eingegangen:
Informationsquellen und Portale in der praktischen Nutzung
Die Schätzungsurkunde: Notwendige Inhalte und Anforderungen
Die Ermittlung des Bodenwerts, der Bruttogrundfläche und Wohnfläche
Das Vergleichswertverfahren mit Anwendungsbeispielen
Das Sachwertverfahren mit Anwendungsbeispielen
Das Ertragswertverfahren mit Anwendungsbeispielen
Voraussetzung: Erste Erfahrungen in der Immobilienwertermittlung bei Ortsgerichten
Hinweis: Bitte erwähnen sie bei Ihrer Anmeldung im Feld "Bemerkung", wenn sie Mitglied im VHO bzw. Fördermitglied einer Gemeinde/Stadt sind!
Die Bezahlung des Kursentgeltes erfolgt per Rechnung. Die Rechnungsstellung übernimmt der VHO - Verband Hessischer Ortsgerichte e.V. Das bei der Anmeldung anzugebende Lastschriftmandat wird nicht verwendet.
Fragen zum Kurs bitte per E-Mail: info@verband-hessischer-ortsgerichte.de
Kurs teilen:
Bildungsurlaub
Urlaub machen und gleichzeitig lernen – der Arbeitgeber stellt Sie frei! Dies ist bei Kursen möglich, die als Bildungsurlaub anerkannt sind. Die Kurskosten sind von Ihnen zu übernehmen.
So können Sie an einem Bildungsurlaub teilnehmen: Für alle hier aufgeführten Bildungsurlaubsangebote ist die Anerkennung beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration beantragt. Das Anerkennungsschreiben erhalten die Teilnehmenden nach der Anmeldung bei der vhs Darmstadt zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber. Bildungsurlaube müssen beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beantragt werden. Unsere Bildungsurlaube stehen allen offen, also auch, wenn Sie keine Bildungsfreistellung des Arbeitgebers beanspruchen.
Abmeldungen von Bildungsurlauben sind bis vier Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Bei einer späteren Abmeldung wird das Kursentgelt grundsätzlich in voller Höhe fällig (siehe AGB).
Organisatorische Auskünfte zu den aufgeführten Bildungsurlaubsangeboten sind im Servicebüro erhältlich: Telefon 06151/13-2786.